Beste Schichtplan-App
Blog · Von Dr. Katharina Müller · 15. September 2026

Krank im Urlaub: Urlaubstage retten, Pflichten und was im Schichtplan passiert

Wer im Urlaub krank wird, verliert die Tage nicht — aber nur mit Attest, nur mit rechtzeitiger Meldung und nie durch stillschweigende Verlängerung. Was das Gesetz verlangt, was Betriebe oft falsch buchen und wie das Urlaubskonto sauber korrigiert wird.


Das Wichtigste in Kürze
  • Attestierte Krankheitstage zählen nicht als Urlaub. § 9 BUrlG schreibt die Tage gut, die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen sind — nur diese.
  • Der Urlaub verlängert sich nicht von selbst. Die gutgeschriebenen Tage müssen neu beantragt werden; wer einfach länger wegbleibt, verletzt seine Pflichten.
  • Melden, sofort und auch aus dem Ausland: § 5 Abs. 1 EFZG verlangt die unverzügliche Anzeige, § 5 Abs. 2 aus dem Ausland zusätzlich die voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort — auf Kosten des Arbeitgebers.
  • Attest ab dem ersten Tag, nicht erst ab dem vierten: Ohne Nachweis gibt es für die ersten Tage keine Gutschrift. Im Ausland ersetzt kein eAU-Verfahren das Attest vor Ort.
  • Quarantäne wird seit dem 17. September 2022 gutgeschrieben (§ 59 IfSG); Kind krank, Kur ohne Entgeltfortzahlung und Reisepech dagegen nicht.
  • Für die Planung: Urlaubstage im Konto in Krankheitstage umbuchen, Urlaubskonto gutschreiben, Rückkehrdatum im Schichtplan nicht verschieben.

Was gilt, wenn man im Urlaub krank wird?

Erholungsurlaub soll der Erholung dienen, Krankheit verhindert genau das. Deshalb ordnet § 9 BUrlG an: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Die Tage wandern zurück ins Urlaubskonto. Das gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub ebenso wie für tariflichen oder vertraglichen Mehrurlaub, sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt — und für den Mehrurlaub kann er das.

Der Europäische Gerichtshof sieht das genauso: Im Urteil vom 21. Juni 2012 (C-78/11, ANGED) hat er entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der während des bezahlten Jahresurlaubs arbeitsunfähig wird, den Urlaub später nachholen darf — auch dann, wenn die Krankheit erst nach Urlaubsbeginn eintritt. Die deutsche Regel ist also europarechtlich abgesichert und lässt sich nicht durch Arbeitsvertrag ausschließen, soweit es um die vier Wochen Mindesturlaub geht.

Zwei Missverständnisse halten sich trotzdem hartnäckig. Erstens: Die Tage werden nicht „angehängt“. Der genehmigte Urlaub endet am geplanten Tag, und die gutgeschriebenen Tage werden nach § 7 Abs. 1 BUrlG neu festgelegt — auf Antrag, unter Berücksichtigung der Wünsche der beschäftigten Person und der betrieblichen Belange. Zweitens: Gutgeschrieben wird nur, was nachgewiesen ist. Wer drei Tage krank war und erst am vierten zum Arzt geht, erhält drei Urlaubstage nicht zurück, sondern höchstens die Tage ab dem Attest.

Welche Pflichten hat die erkrankte Person?

Die Pflichten aus § 5 EFZG gelten im Urlaub unverändert — und sie werden im Urlaub häufiger verletzt als im Arbeitsalltag, weil viele annehmen, eine Krankmeldung sei erst bei Rückkehr fällig.

Melde- und Nachweispflichten bei Krankheit im Urlaub
PflichtGrundlageWas konkret zu tun ist
Anzeige der Arbeitsunfähigkeit§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZGUnverzüglich, also am ersten Krankheitstag — auch wenn der Urlaub noch zwei Wochen läuft. Form ist frei: Anruf, E-Mail, Nachricht in der Mitarbeiter-App.
Ärztliches Zeugnis§ 9 BUrlG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZGFür die Gutschrift ab dem ersten Tag nötig, nicht erst nach drei Tagen. Der Arbeitgeber darf das Attest ohnehin früher verlangen.
Elektronische AU (eAU)§ 5 Abs. 1a EFZG, § 109 SGB IVGesetzlich Versicherte lassen sich im Inland keine Papierbescheinigung mehr aushändigen; der Arbeitgeber ruft die Daten bei der Krankenkasse ab. Die Anzeige nach Abs. 1 bleibt trotzdem Pflicht.
Erkrankung im Ausland§ 5 Abs. 2 EFZGMitteilung der Arbeitsunfähigkeit, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung; Kosten trägt der Arbeitgeber. Gesetzlich Versicherte informieren zusätzlich die Krankenkasse. Rückkehr ins Inland unverzüglich anzeigen.
Attest aus dem AuslandBAG, Urteil vom 1. Oktober 1997 – 5 AZR 499/96Hat denselben Beweiswert wie ein deutsches Attest, wenn erkennbar ist, dass der Arzt zwischen bloßer Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat. Ein Zettel „Patient ist krank“ reicht nicht.

Praktisch heißt das: Wer auf Mallorca mit Fieber im Hotel liegt, ruft am selben Tag im Betrieb an oder schreibt eine Nachricht, geht zum Arzt vor Ort, lässt sich eine Bescheinigung mit Diagnose der Arbeitsunfähigkeit ausstellen und übermittelt sie — als Foto — an den Arbeitgeber. Die Krankenkasse bekommt dieselbe Information. Wer das unterlässt, verliert nicht automatisch den Anspruch aus § 9 BUrlG, kann aber wegen der Pflichtverletzung abgemahnt werden, und der Arbeitgeber darf die Entgeltfortzahlung nach § 7 EFZG verweigern, bis die Bescheinigung vorliegt.

Was wird bezahlt: Urlaubsentgelt oder Entgeltfortzahlung?

Für die attestierten Tage schuldet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG, nicht Urlaubsentgelt nach § 11 BUrlG. Für die meisten Beschäftigten ändert sich am Betrag wenig, weil beide auf den regulären Verdienst abstellen — Unterschiede entstehen bei Zuschlägen und Überstunden, die in das Urlaubsentgelt nach dem Dreizehn-Wochen-Durchschnitt eingehen, in die Entgeltfortzahlung aber nach dem Lohnausfallprinzip. Ein bereits gezahltes zusätzliches Urlaubsgeld darf für die gutgeschriebenen Tage in der Regel verrechnet werden, wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag es an die tatsächliche Urlaubsnahme knüpfen.

Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, endet die Entgeltfortzahlung, und die Krankenkasse zahlt Krankengeld — auch das läuft im Urlaub nicht anders als sonst. Und der Urlaubsanspruch selbst bleibt bei langer Krankheit erhalten: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. August 2012 – 9 AZR 353/10) verfällt der Urlaub bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, also am 31. März des übernächsten Jahres.

Sonderfälle: Was gutgeschrieben wird und was nicht

Der Grundsatz ist eng: Gutgeschrieben wird die eigene, attestierte Arbeitsunfähigkeit. Alles, was den Urlaub nur weniger erholsam macht, bleibt Urlaub.

Gutschrift oder nicht — die häufigsten Konstellationen
SituationGutschrift?Grundlage / Einordnung
Eigene Krankheit mit AttestJa§ 9 BUrlG; EuGH C-78/11
Eigene Krankheit ohne AttestNeinFehlender Nachweis; Tage gelten als Urlaub
Behördliche Quarantäne (Absonderung) im UrlaubJa, seit 17. September 2022§ 59 IfSG; für Altfälle EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023 – C-206/22: keine Gutschrift nach Unionsrecht
Kur, Vorsorge- oder RehabilitationsmaßnahmeJa, soweit Entgeltfortzahlung geschuldet ist§ 10 BUrlG i. V. m. § 9 EFZG; freiwillige Kuren ohne Entgeltfortzahlung: nein
Kind krank, Angehörige pflegebedürftigNeinKeine eigene Arbeitsunfähigkeit; kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V im Urlaub
Krankheit während des BetriebsurlaubsJaBetriebsurlaub ist Erholungsurlaub; § 9 BUrlG gilt unverändert
Krankheit während unbezahlten Sonderurlaubs oder FreizeitausgleichsNeinKein Erholungsurlaub im Sinne des BUrlG; Überstundenabbau bleibt Überstundenabbau
Krankheit an einem Feiertag oder freien Tag innerhalb des UrlaubsEntfälltDer Tag war ohnehin kein Urlaubstag; nichts zu korrigieren
Reisemängel, Unwetter, Flugausfall, Todesfall in der FamilieNeinRisikosphäre der Beschäftigten; ggf. Sonderurlaub nach § 616 BGB oder Tarifvertrag, aber keine Gutschrift
Krankheit bereits vor UrlaubsbeginnTage bleiben im KontoDer Urlaub wird nicht angetreten; endet die Krankheit im Urlaubszeitraum, ist der Rest Urlaub

Die Quarantänezeile verdient einen zweiten Blick, weil sie zeigt, wie fein die Grenze verläuft. Wer im Urlaub tatsächlich an COVID-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, fällt seit jeher unter § 9 BUrlG. Wer nur als Kontaktperson abgesondert wird, ohne krank zu sein, hatte bis 2022 keinen Anspruch — das hat der EuGH in der Rechtssache Sparkasse Südpfalz bestätigt. Der Gesetzgeber hat diese Lücke mit § 59 IfSG geschlossen; die Regel gilt für jede behördlich angeordnete Absonderung, nicht nur für Corona.

Was im Urlaubskonto und im Schichtplan passiert

Für die Planung ist Krankheit im Urlaub ein Buchungsvorgang, kein Besetzungsproblem. Die Person war für die betreffenden Tage ohnehin nicht eingeplant; die Schicht ist längst anderweitig besetzt. Falsch wird es erst, wenn das Konto nicht nachgezogen wird — oder wenn jemand annimmt, die Rückkehr verschiebe sich automatisch.

  1. Meldung dokumentieren. Datum und Uhrzeit der Anzeige festhalten — sie entscheidet später, ob die Pflicht aus § 5 EFZG erfüllt war. Eine Nachricht in der Mitarbeiter-App ist besser als ein Anruf, weil sie den Zeitstempel mitbringt.
  2. Attest-Tage umbuchen. Im Abwesenheitskalender werden genau die attestierten Tage von „Urlaub“ auf „Krank“ gesetzt — nicht der ganze Urlaub, nicht der Zeitraum nach Gefühl. Bei einem Attest vom Mittwoch bis Freitag bleiben Montag und Dienstag Urlaub.
  3. Urlaubskonto gutschreiben. In einem sauber geführten System geschieht das durch die Umbuchung automatisch: Die Abwesenheitsart Urlaub belastet das Konto, die Abwesenheitsart Krank nicht. Wer Urlaub in einer Excel-Liste zählt, muss die Korrektur von Hand nachtragen — und vergisst es erfahrungsgemäß, wenn das Attest erst nach der Rückkehr eintrifft.
  4. Rückkehrdatum unverändert lassen. Der Schichtplan behält den ersten Arbeitstag nach dem genehmigten Urlaub. Ist die Person an diesem Tag noch arbeitsunfähig, ist das ein regulärer Krankheitsausfall, der wie jeder andere nachbesetzt wird — mit Springer, offener Schicht oder Tausch.
  5. Neuen Urlaub beantragen lassen. Die gutgeschriebenen Tage laufen über den normalen Antragsweg. Sie sind nicht „übrig“, sondern regulärer Urlaub des laufenden Jahres, der im Zweifel bis zum 31. Dezember beziehungsweise 31. März genommen werden muss.

Im Schichtbetrieb kommt ein Detail hinzu: Die Umbuchung muss die tatsächlich geplanten Schichttage treffen, nicht Kalendertage. Wer im Vier-Schicht-System eine Urlaubswoche mit drei geplanten Schichten hatte und für die ganze Woche ein Attest vorlegt, bekommt drei Urlaubstage zurück, nicht fünf und nicht sieben. Systeme, die Urlaub in Schichten statt in Wochentagen führen, rechnen das von selbst; wer nach Fünf-Tage-Woche pauschaliert, verrechnet sich hier regelmäßig. Wie Urlaub im Schichtsystem grundsätzlich bemessen wird, behandelt der Beitrag zu Teilzeit im Schichtsystem; welche Fehler beim Führen von Konten sonst auftreten, sammelt Die häufigsten Schichtplan-Fehler.

Was muss eine Schichtplan-App dafür können?

Eine Schichtplan-App muss Abwesenheitsarten unterscheiden, rückwirkend umbuchen können, das Urlaubskonto daraus automatisch fortschreiben und der erkrankten Person einen Meldeweg bieten, der auch vom Strand aus funktioniert. Vier Punkte trennen brauchbare von unbrauchbaren Lösungen:

Beim Testsieger Aplano gehören Abwesenheiten mit Urlaubskonten ab dem Basic-Tarif (2,00 € netto je Mitarbeitendem und Monat) zum Funktionsumfang; Beschäftigte stellen Anträge und Meldungen über die Mitarbeiter-App, der Teamchat ist im Pro-Tarif enthalten, und Auswertungen zeigen Abwesenheiten je Person und Zeitraum (aplano.de/preise, Stand Juli 2026). Wie andere Anbieter Abwesenheiten und Konten führen, ordnet der App-Vergleich ein; die Systematik dahinter steht in den Bewertungskriterien.

Eine Grenze bleibt: Ob ein ausländisches Attest die Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts erfüllt und ob eine verspätete Meldung Konsequenzen hat, entscheidet keine Software. Das System bucht, was die Personalabteilung anerkennt — und diese Anerkennung sollte dokumentiert sein, bevor das Urlaubskonto korrigiert wird.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nach § 9 BUrlG nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sie werden dem Urlaubskonto gutgeschrieben und können später neu beantragt werden. Der laufende Urlaub verlängert sich dadurch nicht automatisch; wer am geplanten Tag nicht zur Arbeit erscheint, riskiert eine Abmahnung.

Brauche ich bei Krankheit im Urlaub ein Attest ab dem ersten Tag?

Ja, praktisch immer. § 9 BUrlG schreibt nur die Tage gut, die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen sind. Die Drei-Tage-Karenz des § 5 Abs. 1 EFZG hilft hier nicht, weil ohne Attest kein Nachweis für die ersten Tage vorliegt. Für gesetzlich Versicherte übermittelt die Praxis die Bescheinigung im Inland elektronisch (eAU); im Ausland muss ein Attest vor Ort eingeholt und dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Was muss ich tun, wenn ich im Urlaub im Ausland krank werde?

Nach § 5 Abs. 2 EFZG müssen Sie dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitteilen – also per Telefon, E-Mail oder Messenger, nicht per Brief. Die Kosten der Mitteilung trägt der Arbeitgeber. Gesetzlich Versicherte müssen auch ihre Krankenkasse informieren, und die Rückkehr ins Inland ist unverzüglich anzuzeigen.

Verlängert sich der Urlaub um die Krankheitstage?

Nein. Der Urlaub endet an dem Tag, der genehmigt wurde. Die gutgeschriebenen Tage müssen neu beantragt und vom Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 BUrlG unter Berücksichtigung der Wünsche und der betrieblichen Belange festgelegt werden. Ein eigenmächtiges Anhängen der Tage ist eine Pflichtverletzung, auch wenn der Anspruch auf die Tage selbst besteht.

Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?

Nein. § 9 BUrlG setzt die eigene Arbeitsunfähigkeit voraus. Die Erkrankung eines Kindes ist kein Grund für eine Gutschrift, und Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V gibt es während des Urlaubs nicht, weil kein Verdienstausfall entsteht. Ebenso wenig führen Reisemängel, schlechtes Wetter oder ein Todesfall in der Familie zur Nachgewährung.

Werden Quarantänetage im Urlaub gutgeschrieben?

Seit dem 17. September 2022 ja: Nach § 59 IfSG werden Tage einer behördlich angeordneten Absonderung während des Urlaubs nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Für Fälle vor diesem Datum hat der Europäische Gerichtshof am 14. Dezember 2023 (C-206/22) entschieden, dass das Unionsrecht keine Gutschrift verlangt – die Quarantäne ohne Krankheit fiel damals in die Risikosphäre der Beschäftigten.

Was gilt, wenn ich schon vor Urlaubsbeginn krank bin?

Dann kann der Urlaub nicht angetreten werden; die geplanten Tage bleiben im Konto, solange die Arbeitsunfähigkeit attestiert ist. Endet die Arbeitsunfähigkeit während des geplanten Urlaubszeitraums, gilt der Rest des genehmigten Urlaubs als Urlaub. Dauert die Krankheit über das ganze Jahr, verfällt der Urlaub nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts frühestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.

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Über die Autorin

Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Quellen & Stand der Daten

  1. § 9 BUrlG (Erkrankung während des Urlaubs), § 10 BUrlG (Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation), § 7 BUrlG (Zeitpunkt des Urlaubs): gesetze-im-internet.de
  2. § 5 EFZG (Anzeige- und Nachweispflichten, Abs. 2 Ausland, Abs. 1a eAU), § 3 EFZG (Entgeltfortzahlung), § 7 EFZG (Leistungsverweigerungsrecht): gesetze-im-internet.de
  3. § 59 IfSG (Absonderung während des Urlaubs, in Kraft seit 17. September 2022): gesetze-im-internet.de
  4. § 45 SGB V (Krankengeld bei Erkrankung des Kindes): gesetze-im-internet.de
  5. EuGH, Urteil vom 21. Juni 2012 – C-78/11 (ANGED): Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung während des Urlaubs: curia.europa.eu
  6. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2023 – C-206/22 (Sparkasse Südpfalz): keine Nachgewährung bei Quarantäne ohne Krankheit nach Unionsrecht: curia.europa.eu
  7. BAG, Urteil vom 1. Oktober 1997 – 5 AZR 499/96: Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: dejure.org
  8. BAG, Urteil vom 7. August 2012 – 9 AZR 353/10: Verfall des Urlaubs bei Langzeiterkrankung 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres: bundesarbeitsgericht.de
  9. Aplano: Abwesenheiten und Urlaubskonten ab Basic, Mitarbeiter-App, Chat im Pro-Tarif: aplano.de/preise (abgerufen Juli 2026)

Stand: 15. September 2026. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall; Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können für den über den Mindesturlaub hinausgehenden Urlaub abweichende Regelungen enthalten.